Die US-Börsenaufsicht SEC hat eine offizielle Erklärung zur rechtlichen Einordnung tokenisierter Wertpapiere veröffentlicht. Die Behörde betont, dass digitale Darstellungen von Wertpapieren auf der Blockchain weiterhin unter die bestehenden Bundeswertpapiergesetze fallen.
Tokenisierte Wertpapiere bleiben rechtlich Wertpapiere
🇺🇸 JUST IN: The SEC released guidance clarifying how federal securities laws apply to tokenized securities.
It also outlines the distinction between issuer-sponsored and third-party tokenization models. pic.twitter.com/hohs8JDw8Z
— Cointelegraph (@Cointelegraph) January 29, 2026
Laut der Erklärung der Securities and Exchange Commission (SEC) gelten tokenisierte Wertpapiere unabhängig von ihrer technischen Umsetzung weiterhin als „Wertpapiere“ im Sinne des US-Rechts. Selbst wenn sie als Kryptowährungen dargestellt und auf einer Blockchain gespeichert werden, bleiben Registrierungs- und Offenlegungspflichten unverändert bestehen.
Die SEC unterstreicht, dass technologische Unterschiede keinen Einfluss auf die gesetzlichen Anforderungen haben. Entscheidend sei nicht die Form, sondern die wirtschaftliche Substanz des Finanzprodukts.
Die Veröffentlichung erfolgt vor dem Hintergrund eines stark wachsenden Marktes für tokenisierte Real-World-Assets (RWA). Ziel der Leitlinie ist es, Marktteilnehmern bei der Entwicklung neuer Modelle Rechtssicherheit zu geben und regulatorische Klarheit im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung von Vermögenswerten zu schaffen.
Zwei Modelle tokenisierter Wertpapiere
Die SEC unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Formen tokenisierter Wertpapiere.
Beim sogenannten emittentengetriebenen Modell integriert der Herausgeber selbst Distributed-Ledger-Technologie (DLT) in sein Aktionärsregister. Übertragungen im Netzwerk entsprechen in diesem Fall direkt einer rechtlichen Eigentumsübertragung des Wertpapiers.
Das zweite Modell ist drittanbietergetrieben. Hier erstellen externe Unternehmen Token bestehender Wertpapiere, ohne direkt mit dem ursprünglichen Emittenten verbunden zu sein.
Innerhalb dieses Modells nennt die SEC zwei Varianten. Beim Custody-Modell werden die zugrunde liegenden Vermögenswerte verwahrt und durch Token repräsentiert. Das synthetische Modell bietet hingegen über Finanzinstrumente wie Swaps eine Preisexponierung, ohne den Basiswert physisch zu halten. Solche Konstruktionen unterscheiden sich technisch häufig von klassischen Blockchain-Ansätzen wie bei Bitcoin.
Wirtschaftliche Realität wichtiger als Bezeichnung
Die SEC betont ausdrücklich, dass nicht die Bezeichnung eines Produkts, sondern dessen wirtschaftliche Realität entscheidend ist. Eine Umbenennung kann regulatorische Pflichten nicht umgehen. Wenn ein Produkt faktisch ein Wertpapier darstellt, fällt es unter die bestehenden Gesetze, ein Grundprinzip des Anlegerschutzes.
Nicht thematisiert wurde hingegen die Frage, ob native Kryptowährungen wie Ethereum (ETH) selbst als Wertpapiere einzustufen sind.
Mit der neuen Stellungnahme signalisiert die SEC eine zunehmend klare Linie im Spannungsfeld zwischen technologischer Innovation und bestehender Regulierung. Für Investoren gewinnt damit die Bewertung regulatorischer Risiken bei der Auswahl von Kryptowährungen weiter an Bedeutung.
